Bei der Barmenia Hausratversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt ist, wobei bereits einen Monat nach Schadenmeldung eine Abschlagszahlung des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangt werden kann. Ergänzend gelten Regelungen zur Verzinsung ab dem Tag der Schadenmeldung, ein Zinssatz zwischen 4 % und 6 % pro Jahr sowie Gründe, die Fristen hemmen oder die Zahlung aufschieben.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er beträgt mindestens 4 % und höchstens 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für Fälligkeit und Verzinsung gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird ausgezahlt, sobald feststeht, dass ein Anspruch besteht und wie hoch er ist. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Die Entschädigung wird ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, mit einem Zinssatz zwischen 4 % und 6 % pro Jahr; eine Zahlung innerhalb eines Monats bleibt zinsfrei. In bestimmten Fällen – etwa bei eigenem Verschulden, Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder laufenden Verfahren – können sich Fristen verschieben oder die Zahlung aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird meine Entschädigung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich schon vorher eine Teilzahlung bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie als Abschlagszahlung den Betrag beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch ist die Verzinsung der Entschädigung?
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, beträgt aber mindestens 4 % und höchstens 6 % pro Jahr. Verzinst wird ab dem Tag der Schadenmeldung, außer die Entschädigung wurde innerhalb eines Monats geleistet.
Wann kann der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023