Bei der Barmenia Hausratversicherung sind bestimmte Gegenstände auch gegen einfachen Diebstahl auf dem Grundstück geschützt – etwa Gartenmöbel, Gartengeräte samt Rasen-Mähroboter, Zierbrunnen, Wäschespinnen oder zum Trocknen aufgehängte Wäsche. Voraussetzung ist, dass sich die Sachen nachweislich auf dem Grundstück der Wohnung oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befunden haben; die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Versicherungsschutz besteht gegen einfachen Diebstahl der nachstehend genannten Sachen. Diese Sachen müssen sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich befunden haben:
- innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Versichert sind:
- Wäsche und Bekleidung, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Wohnung befunden haben;
- Gartenmöbel und Gartengeräte einschließlich Rasen-Mähroboter;
- Gartenskulpturen, Zierbrunnen;
- Wäschespinnen, Trampolins, Spielgerüste und Grills.
Nicht versichert ist fremdes Eigentum.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden bestimmte Sachen wie Gartenmöbel, Gartengeräte, Wäschespinnen oder aufgehängte Wäsche einfach gestohlen, besteht dafür Versicherungsschutz – allerdings nur, wenn sie sich nachweislich auf dem Grundstück der Wohnung oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befunden haben. Fremdes Eigentum ist von diesem Schutz ausgenommen. Pro Versicherungsfall wird höchstens 5.000 EUR erstattet.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim einfachen Diebstahl auf dem Grundstück abgesichert?
Versichert sind zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Wohnung befindliche Wäsche und Bekleidung, Gartenmöbel und Gartengeräte einschließlich Rasen-Mähroboter, Gartenskulpturen, Zierbrunnen sowie Wäschespinnen, Trampolins, Spielgerüste und Grills.
Wo müssen sich die Sachen zum Zeitpunkt des Diebstahls befunden haben?
Sie müssen sich nachweislich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen des Gebäudes – einschließlich Treppenhaus – befunden haben.
Bis zu welchem Betrag wird beim einfachen Diebstahl auf dem Grundstück entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Ist fremdes Eigentum mitversichert?
Nein, fremdes Eigentum ist nicht versichert.
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