Bei der Barmenia Hausratversicherung ist einfacher Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen mitversichert, wenn die Sachen im verschlossenen Innen-, Koffer- oder Gepäckraum eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers oder im mit Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wassersportfahrzeugs liegen. Wertsachen sind ausgenommen, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt, und fremdes Eigentum bleibt unversichert.
Für versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen. Ausgenommen sind bestimmte Wertsachen.
Der Versicherungsschutz gilt:
- im verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder in der verschlossenen Gepäckbox eines Kraftfahrzeuges (einschließlich Wohnmobil) oder Anhängers;
- im Innenraum (Kajüte, Backskiste oder Ähnliches) eines Wassersportfahrzeuges, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Werden versicherte Sachen aus einem Fahrzeug oder Wassersportfahrzeug gestohlen, kann dafür Versicherungsschutz bestehen. Voraussetzung ist, dass die Sachen in einem fest umschlossenen, verschlossenen Raum lagen – bei Booten mit mindestens einem Sicherheitsschloss. Bestimmte Wertsachen und fremdes Eigentum sind nicht versichert, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Wo müssen sich die Sachen befinden, damit der Diebstahl aus dem Fahrzeug versichert ist?
Im verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder in der verschlossenen Gepäckbox eines Kraftfahrzeuges (einschließlich Wohnmobil) oder Anhängers. Bei Wassersportfahrzeugen im Innenraum wie Kajüte oder Backskiste, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Gilt der Schutz auch, wenn die Sachen nur unter einer Plane liegen?
Nein. Die Räumlichkeiten müssen fest umschlossen sein. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem solchen Diebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Sind alle Gegenstände einschließlich Wertsachen versichert?
Nein. Bestimmte genannte Wertsachen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, und fremdes Eigentum ist nicht versichert.
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