In der Hausratversicherung der Barmenia sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa Schäden durch Sturmflut, durch Regen oder Schnee, das durch nicht richtig geschlossene Fenster eindringt, durch Grundwasser, Trockenheit sowie durch Brand oder Blitzschlag. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen außerhalb von Gebäuden, wobei es hier klar geregelte Ausnahmen gibt.
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden ausdrücklich genannt – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen; dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Darüber hinaus sind Schäden nicht versichert an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen. Zusätzlich gilt eine Ausnahmeregelung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt listet auf, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen unter anderem Sturmflut, eindringende Niederschläge durch nicht richtig geschlossene Öffnungen, bestimmtes Grundwasser, Brand- und Blitzschäden sowie Trockenheit. Außerdem sind Gebäude und Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind, und Sachen außerhalb von Gebäuden nicht versichert. Für einige Punkte gibt es ausdrücklich genannte Ausnahmen, etwa für sturmbedingte Öffnungen mit Gebäudeschaden oder für Antennenanlagen und Markisen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eindringenden Regen immer ausgeschlossen?
Nicht in jedem Fall. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz sind grundsätzlich nicht versichert, wenn Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen nicht ordnungsgemäß geschlossen waren. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Ist Brand in diesem Abschnitt versichert?
Nein, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Luftfahrzeugabsturz sowie Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden sind hier nicht versichert. Etwas anderes gilt nur, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind jedoch Antennenanlagen und Markisen; zusätzlich gilt eine gesonderte Ausnahmeregelung.
Zahlt die Versicherung bei Grundwasserschäden?
Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, soweit das Grundwasser nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023