In der Hausratversicherung der Barmenia sind Schäden abgesichert, wenn Witterungsniederschläge unmittelbar in die versicherte Wohnung eindringen – die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt und wird um eine Selbstbeteiligung von 500 EUR gekürzt. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Rückstau, Grundwasseranstieg, Hochwasser oder allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen.
Ersetzt werden Schäden durch Witterungsniederschläge, die unmittelbar in die versicherte Wohnung eindringen.
Nicht versichert sind Schäden,
- die auf einem durch Witterungsniederschläge verursachten Rückstau beruhen,
- die nach Witterungsniederschlägen durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern, Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau entstehen,
- die auf die allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen zurückzuführen sind, auch wenn die Feuchtigkeit auf Witterungsniederschläge zurückgeht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung von 500 EUR gekürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Dringt Regen, Schnee oder ähnlicher Niederschlag direkt in die versicherte Wohnung ein, ersetzt der Versicherer den dadurch entstandenen Schaden. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden durch Rückstau, durch Grundwasseranstieg, überlaufende Gewässer oder Hochwasser sowie durch eine allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen. Pro Versicherungsfall gibt es höchstens 5.000 EUR, wovon 500 EUR als Selbstbeteiligung abgezogen werden.
Häufige Fragen
Welche Niederschlagsschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch Witterungsniederschläge, die unmittelbar in die versicherte Wohnung eindringen.
Sind Schäden durch Rückstau oder Hochwasser mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch einen von Witterungsniederschlägen verursachten Rückstau sowie Schäden durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern, Hochwasser oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau.
Wie viel wird bei einem Niederschlagsschaden höchstens gezahlt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt und wird um eine Selbstbeteiligung von 500 EUR gekürzt. Eine eventuell vertraglich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung wird nicht angewendet.
Ist eine allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen versichert?
Nein. Schäden durch allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen sind nicht versichert, auch dann nicht, wenn die Feuchtigkeit auf Witterungsniederschläge zurückgeht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023