In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung sind bestimmte Sachen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dazu zählen unter anderem Bargeld und Wertsachen, Geschäftsunterlagen, zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Hausrat aller Art sowie Grund und Boden.
Nicht versichert sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:
- Bargeld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind;
- Geschäftsunterlagen;
- Baubuden, Zelte, Traglufthallen;
- Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen;
- Hausrat aller Art;
- Grund und Boden, Wald oder Gewässer;
- Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie Geldautomaten;
- Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung deckt nicht alles ab, was sich auf oder in einem versicherten Objekt befindet. Bestimmte Gegenstände und Werte sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dazu keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Wer solche Sachen absichern möchte, sollte prüfen, ob dafür eine gesonderte Vereinbarung möglich ist.
Häufige Fragen
Ist Bargeld in der Elementarversicherung mitversichert?
Nein, Bargeld und Wertsachen sind nicht versichert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zu den Wertsachen zählen unter anderem Urkunden, Briefmarken, Münzen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine.
Sind Kraftfahrzeuge über die Elementarversicherung abgesichert?
Nein, zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen sind nicht versichert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Gehört Hausrat zum Versicherungsschutz?
Nein, Hausrat aller Art ist nicht versichert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Können ausgeschlossene Sachen trotzdem versichert werden?
Die genannten Sachen sind nicht versichert, „soweit nicht etwas anderes vereinbart ist“. Ob eine abweichende Vereinbarung möglich ist, hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Sind Grund und Boden mitversichert?
Nein, Grund und Boden, Wald oder Gewässer sind nicht versichert, soweit nichts anderes vereinbart ist.