Was zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen zählt, regelt die Elementarversicherung der Adcuri Versicherung mit einer klaren Frist: Erstattet werden Aufwendungen, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Versicherungsfall für Unterlagen, Programme und individuelle Daten entstehen.
Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen sind Aufwendungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung folgender Positionen anfallen:
- Geschäftsunterlagen
- serienmäßig hergestellte Programme
- individuelle Daten
- individuelle Programme
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, können die Kosten übernommen werden, die entstehen, um Geschäftsunterlagen, Programme und individuelle Daten wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen oder neu zu beschaffen. Wichtig ist dabei der zeitliche Rahmen: Berücksichtigt werden Aufwendungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles anfallen.
Häufige Fragen
Was sind Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen?
Das sind Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Geschäftsunterlagen, serienmäßig hergestellten Programmen, individuellen Daten und individuellen Programmen.
Welche Frist gilt für die Wiederherstellungskosten?
Berücksichtigt werden Aufwendungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles anfallen.
Welche Positionen umfasst die Wiederherstellung?
Sie umfasst Geschäftsunterlagen, serienmäßig hergestellte Programme, individuelle Daten und individuelle Programme.
Werden sowohl Wiederherstellung als auch Wiederbeschaffung berücksichtigt?
Ja, erfasst sind Aufwendungen sowohl für die Wiederherstellung als auch für die Wiederbeschaffung der genannten Positionen.