In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung zählen zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten die Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte, den Abbruch stehen gebliebener Teile sowie das Abfahren, Ablagern oder Vernichten von Schutt und sonstigen Resten.
Aufräumungs- und Abbruchkosten:
Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen für:
- das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile,
- das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz,
- das Ablagern oder Vernichten.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem versicherten Schaden fallen häufig Kosten an, um die Schadenstätte wieder nutzbar zu machen. Dazu gehört, den Bereich aufzuräumen, noch stehende beschädigte Teile abzubrechen und den entstandenen Schutt sowie sonstige Reste abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Aufwendungen werden in der Elementarversicherung als Aufräumungs- und Abbruchkosten zusammengefasst.
Häufige Fragen
Was zählt zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Dazu zählen Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz sowie für das Ablagern oder Vernichten.
Ist auch der Abtransport von Schutt abgedeckt?
Ja, das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz gehört zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten.
Sind auch die Kosten für die Entsorgung enthalten?
Ja, auch das Ablagern oder Vernichten der Reste zählt zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten.
Gehört der Abbruch stehen gebliebener Teile dazu?
Ja, das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile ist Teil der Aufräumungs- und Abbruchkosten.