Die Elementarversicherung der Adcuri Versicherung ersetzt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie für die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen und Mehrkosten durch behördliche Beschränkungen oder Preissteigerungen.
Die Elementarversicherung ersetzt bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen;
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
- Mehrkosten durch Preissteigerungen.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen.
Sofern eine Unterversicherung für eine vom Schaden betroffene Position besteht, für welche die Mehrkosten gemäß d) und e) versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Position zum Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Position ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden können auch Folgekosten entstehen, etwa für das Aufräumen, das Abbrechen und Sichern von Bauteilen oder das Wiederherstellen von Geschäftsunterlagen. Diese Aufwendungen werden bis zu einer dafür vereinbarten Summe übernommen. Für bestimmte Mehrkosten kann sich der Ersatz anteilig verringern, wenn für die betroffene Position eine Unterversicherung besteht.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind über die Elementarversicherung versichert?
Versichert sind Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen sowie Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und durch Preissteigerungen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, soweit sie infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstanden und notwendig sind.
Wird die Versicherungssumme zur Prüfung einer Unterversicherung herangezogen?
Nein. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nicht für die Feststellung einer Unterversicherung herangezogen.
Was gilt bei einer Unterversicherung für die Mehrkosten?
Besteht für eine vom Schaden betroffene Position eine Unterversicherung, für welche die Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und durch Preissteigerungen versichert sind, werden diese Mehrkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme der betroffenen Position zum Versicherungswert der betroffenen Position ersetzt.