Die Adcuri Elementarversicherung ersetzt Mehrkosten durch Preissteigerungen bei versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung – wobei unverzügliches Handeln, ausgeschlossene Ereignisse und der Zeitwert eine wichtige Rolle spielen.
a) Mehrkosten durch Preissteigerungen:
Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
b) Nicht unverzügliche Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung:
Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
c) Nicht versicherte Mehrkosten:
Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert.
Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt.
d) Zeitwert als Versicherungswert:
Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Steigen die Preise für beschädigte Sachen zwischen dem Schadeneintritt und ihrer Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, kann dieser Mehraufwand mitversichert sein. Wer sich mit dem Wiederaufbau oder der Ersatzbeschaffung beeilt, sichert sich den vollen Anspruch – bei unnötigem Zögern werden nur die Kosten ersetzt, die auch bei schnellem Handeln angefallen wären. Bestimmte Ursachen wie außergewöhnliche Ereignisse oder Kapitalmangel bleiben außen vor, und beim Zeitwert gilt eine anteilige Berechnung.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Das sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung nicht unverzüglich veranlasse?
Dann werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
Welche Mehrkosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel.
Werden Preissteigerungen durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen ersetzt?
Ja. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen ersetzt.
Wie werden Mehrkosten beim Zeitwert berechnet?
Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt.