Bei der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung zählen zu den Bewegungs- und Schutzkosten alle Aufwendungen, die anfallen, wenn zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen – etwa bei Demontage, Durchbruch oder Wiederaufbau.
Bewegungs- und Schutzkosten:
Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für:
- De- oder Remontage von Maschinen
- Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen
- das Erweitern von Öffnungen
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden versicherte Sachen wiederhergestellt oder wieder beschafft werden sollen, müssen dafür manchmal andere Gegenstände oder Gebäudeteile bewegt, verändert oder geschützt werden. Die Kosten, die dabei entstehen, werden als Bewegungs- und Schutzkosten bezeichnet.
Häufige Fragen
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Es sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Welche Aufwendungen gehören dazu?
Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für die De- oder Remontage von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen sowie für das Erweitern von Öffnungen.
Wann entstehen Bewegungs- und Schutzkosten?
Sie entstehen, wenn zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.