In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung besteht Versicherungsschutz grundsätzlich nur innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes – mit klaren Regeln für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen sowie für Bargeld und Wertsachen in verschlossenen Räumen und Behältnissen.
1. Örtlicher Geltungsbereich
a) Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.
Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt werden. Voraussetzung ist, dass sie in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
b) Versicherungsort sind:
- die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden
- die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke
2. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
Soweit Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen versichert sind, besteht in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
3. Bargeld und Wertsachen
Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art.
Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift in der Regel dort, wo Ihr Versicherungsort im Vertrag festgelegt ist – also in den benannten Gebäuden, Räumen oder auf den benannten Grundstücken. Werden Sachen wegen eines Schadenereignisses in Sicherheit gebracht, bleibt der Schutz für diesen Vorgang bestehen. Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen sowie für Bargeld und Wertsachen gelten dabei besondere Regeln.
Häufige Fragen
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes, also der im Vertrag bezeichneten Gebäude, Räume oder Grundstücke.
Sind Sachen geschützt, die wegen eines Schadens entfernt werden?
Ja. Werden Sachen infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt, gilt die örtliche Beschränkung nicht – sofern sie in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
Sind Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen in deren Wohnräumen versichert?
Nein. Soweit Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen versichert sind, besteht in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
Wie sind Bargeld und Wertsachen abgesichert?
Soweit versichert, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Vertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind sie während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.