In der Elementarversicherung der Adcuri Versicherung sind die im Vertrag bezeichneten Gebäude, sonstigen Grundstücksbestandteile und beweglichen Sachen versichert. Der Beitrag erklärt, welche Sachen als Gebäude oder beweglich gelten, wann Eigentum des Versicherungsnehmers und fremdes Eigentum abgedeckt sind und für wessen Rechnung die Versicherung gilt.
1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten:
- Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile;
- beweglichen Sachen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, als bewegliche Sachen.
Daten und Programme sind keine Sachen.
2. Gebäude
Gebäude sind mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Bewegliche Sachen
Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer:
- Eigentümer ist;
- sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war;
- sie sicherungshalber übereignet hat.
4. Fremdes Eigentum
Über Nr. 3 b) und Nr. 3 c) hinaus ist fremdes Eigentum nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.
5. Versicherte Interessen
Die Versicherung gemäß Nr. 3 b), Nr. 3 c) und Nr. 4 gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers.
In den Fällen der Nr. 4 ist jedoch für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind grundsätzlich die im Vertrag genannten Gebäude, Grundstücksbestandteile und beweglichen Sachen. Bei beweglichen Sachen kommt es darauf an, in welchem Verhältnis der Versicherungsnehmer zu den Sachen steht – etwa als Eigentümer oder bei bestimmten Formen des Erwerbs. Auch fremdes Eigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind versichert?
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile sowie die beweglichen Sachen.
Sind Daten und Programme mitversichert?
Nein. Daten und Programme sind keine Sachen und gehören damit nicht zu den versicherten Sachen.
Sind Gebäude mit Zubehör versichert?
Gebäude sind mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wann sind bewegliche Sachen versichert?
Wenn der Versicherungsnehmer Eigentümer ist, sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit noch nicht abgelaufener bzw. bereits ausgeübter Kaufoption geleast hat oder sie sicherungshalber übereignet hat.
Für wessen Rechnung gilt die Versicherung bei fremdem Eigentum?
Die Versicherung gemäß Nr. 3 b), Nr. 3 c) und Nr. 4 gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. In den Fällen der Nr. 4 ist für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.