Bei der Hausratversicherung der Barmenia legt eine Selbstbeteiligung den Anteil oder Betrag fest, den Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst tragen, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Auszahlung pro Versicherungsfall nach oben begrenzt. Beide lassen sich individuell vereinbaren und unterscheiden sich je nach Gefahr und Leistung – für weitere Naturgefahren gilt zudem eine besondere Selbstbeteiligung.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
In diesen Versicherungsbedingungen sind für verschiedene Leistungen bereits Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart.
Selbstbeteiligung bei "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)"
Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)" vereinbart haben, gilt für diese je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Versicherungsfall tragen Sie unter Umständen einen Teil des Schadens selbst – diesen Anteil nennt man Selbstbeteiligung. Die Entschädigungsgrenze bestimmt dagegen den Höchstbetrag, den Sie je Versicherungsfall erhalten. Beide Werte können individuell festgelegt sein und je nach Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen. Für mitversicherte weitere Naturgefahren tragen Sie 10 % des Schadenbetrages selbst, jedoch höchstens 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Was bedeutet eine Selbstbeteiligung in diesem Vertrag?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst tragen müssen.
Wozu dient eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)?
Wenn Sie diese Mitversicherung vereinbart haben, tragen Sie je Versicherungsfall 10 % des Schadenbetrages selbst, höchstens jedoch 5.000 EUR.
Sind Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen einheitlich oder unterschiedlich?
Sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023