Bei der Barmenia Hausratversicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser sowohl Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungs-, Klima-, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen als auch aus Schwimmbecken, Wasserbetten und Aquarien. Gleichgestellt sind Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Zusätzlich sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes versichert.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Schwimmbecken, Wasserbetten oder Aquarien.
Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- der Gasversorgung
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser deckt zwei Arten von Schäden ab: Leitungswasserschäden und Bruchschäden. Als Leitungswasser gilt Wasser, das nicht bestimmungsgemäß aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs-, Klima-, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Schwimmbecken, Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist; auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, nicht aber Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Bei den Bruchschäden sind frostbedingte und sonstige Rohrbrüche sowie frostbedingte Schäden an bestimmten Installationen innerhalb des Gebäudes versichert, sofern die Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören.
Häufige Fragen
Zählt Wasser aus einem Aquarium oder Wasserbett auch als Leitungswasser?
Ja. Wasser, das bestimmungswidrig aus Schwimmbecken, Wasserbetten oder Aquarien austritt, gilt ebenfalls als Leitungswasser.
Sind auch Wasserdampf oder Betriebsflüssigkeiten aus der Heizung mitversichert?
Ja, dem Leitungswasser gleichgestellt sind Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen sind jedoch Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Welche Bruchschäden sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie der Gasversorgung, sofern diese kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Zusätzlich sind frostbedingte Bruchschäden an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen und Heizkörpern versichert.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Nein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – tragend oder nicht tragend – nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023