In der Hausratversicherung der Barmenia sind bei den Leitungswasserschäden bestimmte Ursachen vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge samt Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden. Diese Ausschlüsse gelten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Nicht versichert sind - ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden genannt - Schäden:
- durch Plansch- oder Reinigungswasser;
- durch Schwamm;
- durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- durch Erdsenkung oder Erdrutsch. Ausnahme: Der Versicherungsschutz besteht, wenn Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Bei Leitungswasserschäden gibt es eine Reihe von Ursachen, für die kein Versicherungsschutz besteht. Dazu zählen unter anderem Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge mit Rückstau sowie Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Auch Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die noch nicht bezugsfertig sind, sowie an den dort befindlichen Sachen sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt bei Erdsenkung oder Erdrutsch, wenn diese durch Leitungswasser verursacht wurden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser über die Leitungswasser-Deckung mitversichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gibt es bei Erdsenkung oder Erdrutsch trotzdem Versicherungsschutz?
Grundsätzlich sind Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch nicht versichert. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Was gilt für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind?
Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder Gebäudeteilen sind nicht versichert. Das gilt auch für die dort befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser abgedeckt?
Nein, Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023