In der Hausratversicherung der Barmenia sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa durch Sturmflut, eindringenden Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Grundwasser, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Trockenheit. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden sowie an Sachen außerhalb von Gebäuden, wobei für Antennenanlagen und Markisen Ausnahmen gelten.
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Darüber hinaus sind Schäden an folgenden Sachen nicht versichert:
- Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für eine Reihe von Schadensursachen nicht, unabhängig davon, ob noch andere Ursachen mitgewirkt haben. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden durch Sturmflut, durch offene Fenster eindringenden Regen, bestimmtes Grundwasser, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Trockenheit – teils mit klar benannten Ausnahmen. Zusätzlich sind Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen im Freien nicht versichert, wobei Antennenanlagen und Markisen von diesem letzten Ausschluss ausgenommen sind.
Häufige Fragen
Ist ein Wasserschaden durch ein offenes Fenster mitversichert?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Öffnungen durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Sachen im Freien vom Versicherungsschutz erfasst?
Grundsätzlich nein: Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden sind nicht versichert. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Antennenanlagen und Markisen.
Was gilt bei Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden?
Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die Sachen, die sich in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befinden.
Sind Brand- oder Blitzschäden hier abgedeckt?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden sind nicht versichert. Ausnahme: wenn diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023