In der Hausratversicherung der Barmenia sind Schäden durch Erdbeben grundsätzlich nicht abgedeckt – und zwar auch dann nicht, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an Verbrennungsmotoren, die durch Explosionen im Verbrennungsraum der Maschine entstehen. Versicherungsschutz besteht hier nur, wenn solche Motorschäden die Folge eines anderweitig versicherten Schadenereignisses sind.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Was bedeutet das konkret?
Für Erdbebenschäden gibt es keinen Versicherungsschutz, auch wenn zusätzlich andere Ursachen mitgewirkt haben. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Verbrennungsmotoren, die durch Explosionen im Verbrennungsraum der Maschine entstehen. Solche Motorschäden sind nur dann gedeckt, wenn sie die Folge eines anderweitig versicherten Schadenereignisses sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ein Erdbeben in der Hausratversicherung abgedeckt?
Nein, Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt auch dann, wenn weitere Ursachen an dem Schaden mitgewirkt haben.
Wie sieht es mit Explosionsschäden an Verbrennungsmotoren aus?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sind grundsätzlich nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme für Motorschäden durch Explosionen?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden die Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023