Endet die Barmenia Hausratversicherung vorzeitig, steht dem Versicherer grundsätzlich nur der Beitrag für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie viel bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse zurückzuzahlen ist oder als Geschäftsgebühr verbleibt, hängt vom jeweiligen Beendigungsgrund ab.
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, muss der Versicherer nur den Teil des Beitrags erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht auf die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Sie haben zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beiträge erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
Wird das Versicherungsverhältnis durch den Rücktritt des Versicherers beendet, gilt:
- weil Sie Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt haben: Dem Versicherer steht der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
- weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist: Dem Versicherer steht eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch die Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Dasselbe gilt, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen wurde, das Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen erfährt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Hausratvertrag vor dem regulären Ende aufgelöst wird, darf der Versicherer den Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit behalten, in der er tatsächlich Schutz geboten hat. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse – gelten unterschiedliche Regeln, wie viel zurückzuzahlen ist oder ob eine angemessene Geschäftsgebühr fällig wird. In manchen Fällen entfällt die Beitragspflicht ganz, in anderen bleibt der Beitrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Versicherer.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich meinen Hausratvertrag vorzeitig beende?
Grundsätzlich hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des tatsächlich bestehenden Versicherungsschutzes entspricht, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Wie wird der Beitrag bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen behandelt?
Der Versicherer muss nur den Beitragsteil für die Zeit nach Zugang des Widerrufs erstatten, sofern er ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen und den zu zahlenden Betrag belehrt hat und Sie einem Beginn des Schutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt haben. Fehlt diese Belehrung, sind zusätzlich die im ersten Jahr gezahlten Beiträge zu erstatten – außer Sie haben bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, in diesem Fall besteht keine Beitragspflicht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das Interesse absichtlich zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert, ist der Vertrag nichtig, und der Versicherer erhält den Beitrag bis zur Kenntnis der Umstände.
Was gilt beim Rücktritt des Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter Erstprämie?
Wird das Versicherungsverhältnis beendet, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023