Wer nach einem Schaden am Hausrat der Barmenia wissen möchte, welche zusätzlichen Kosten erstattet werden, findet hier die Antwort: Ersetzt werden unter anderem Aufwendungen zur Schadenabwendung und minderung, Feuerlöschkosten, Aufräum- und Absperrkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für eine Hotelunterbringung, Transport- und Lagerkosten, Bewachungs- und Schlossänderungskosten sowie Reparaturkosten und Mehrkosten durch Preissteigerungen. Jeweils gelten dafür eigene Voraussetzungen, Fristen und Höchstgrenzen.
Versicherte Kosten
Ersetzt werden folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich waren und tatsächlich angefallen sind:
- Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
- Feuerlöschkosten
- Aufräumungskosten und Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (Absperrkosten)
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung
- Transport- und Lagerkosten
- Bewachungskosten
- Schlossänderungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
Definition und Umfang der Kosten
Kosten für die Abwendung, Minderung und Ermittlung des Schadens
Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens:
- Versichert sind Aufwendungen – auch erfolglose –, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere Weisung machen.
- Machen Sie Aufwendungen geltend, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, leisten wir Aufwendungsersatz nur dann, wenn diese Aufwendungen bei nachträglicher objektiver Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder auf unsere Weisung erfolgten.
- Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen. Dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
- Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position. Dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
- Den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag haben wir auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
- Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens:
- Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden.
- Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch diesen Kostenersatz entsprechend kürzen.
Feuerlöschkosten
Das sind Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für geboten halten durften. Zudem ersetzen wir Ihnen auch freiwillige Zuwendungen, die Sie an Personen geleistet haben, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben. Voraussetzung ist, dass Sie diese Maßnahmen vor Leistung der Zuwendung mit uns abgestimmt haben.
Aufräumungskosten und Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (Absperrkosten)
Das sind Kosten, die entstehen,
- um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten;
- für die Abwendung einer Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, die durch den Eintritt eines Versicherungsfalls besteht und zu deren Beseitigung Sie aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind. Hierzu zählen auch Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 180 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 2 Promille der Versicherungssumme bzw. auf 100 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Es gilt die Grenze, die für Sie die günstigste ist.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 180 Tagen.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen (z. B. wenn nach einem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen, etwa durch Notverschalungen oder Notverglasungen).
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Das sind Kosten, die durch Preissteigerungen entstehen, die sich in der Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen Sachen ergeben. Dies setzt voraus, dass Sie die Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen Sachen unverzüglich veranlassen. Tun Sie dies nicht, ersetzen wir diese Kosten nur in der Höhe, wie sie bei unverzüglicher Wiederherstellung eingetreten wären.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Schaden am Hausrat selbst übernimmt der Versicherer eine Reihe zusätzlicher Kosten, die durch den Versicherungsfall entstehen. Dazu gehören etwa Aufwendungen zur Schadenabwendung, Feuerlösch-, Aufräum- und Absperrkosten, eine Hotelunterbringung bei unbewohnbarer Wohnung, Transport- und Lagerkosten, Bewachungs- und Schlossänderungskosten sowie bestimmte Reparaturkosten und Mehrkosten durch Preissteigerungen. Für viele dieser Positionen gelten eigene Voraussetzungen, zeitliche Grenzen und Höchstbeträge. Kosten, die auf Weisung des Versicherers zur Schadenabwendung oder -minderung entstehen, werden unbegrenzt ersetzt.
Häufige Fragen
Übernimmt die Versicherung Hotelkosten, wenn meine Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist?
Ja. Wird die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar und ist Ihnen die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar, werden Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) übernommen – bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens 180 Tage. Pro Tag ist die Entschädigung auf 2 Promille der Versicherungssumme bzw. 100 EUR begrenzt (je nachdem, was für Sie günstiger ist), soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Werden Kosten ersetzt, die ich zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufwende?
Ja. Versichert sind auch erfolglose Aufwendungen, die Sie den Umständen nach für geboten halten durften oder die auf Weisung des Versicherers erfolgen. Aufwendungen, die auf Weisung des Versicherers zur Schadenabwendung oder -minderung entstehen, werden sogar unbegrenzt ersetzt.
Wie lange werden Bewachungskosten übernommen?
Bewachungskosten werden ersetzt, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und die Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Sie werden bis zur vollen Gebrauchsfähigkeit der Sicherungen erstattet, längstens für 72 Stunden.
Sind Einsatzkosten der Feuerwehr abgedeckt?
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023