Bei der Hausratversicherung der Barmenia sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sowie durch Innere Unruhen. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Schäden am versicherten Hausrat durch später explodierende Blindgänger.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Schäden durch Explosion von Blindgängern
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden am versicherten Hausrat, wenn
- Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben),
- die während der vorgenannten Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden,
- erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand) teilweise oder vollständig explodieren.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht bei Schäden, die durch Krieg und ähnliche gewaltsame Ereignisse, durch Kernenergie oder nukleare Strahlung sowie durch Innere Unruhen entstehen. Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben. Eine Ausnahme besteht für Blindgänger: Explodieren während solcher Ereignisse abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel erst nach deren Ende und beschädigen dabei den versicherten Hausrat, greift der Kriegsausschluss nicht. Innere Unruhen umfassen auch Plünderungsschäden, die unmittelbar damit zusammenhängen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert. Das gilt auch dann, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Was passiert, wenn ein alter Blindgänger explodiert und meinen Hausrat beschädigt?
Für Schäden am versicherten Hausrat gilt der Kriegsausschluss nicht, wenn Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben, die während solcher Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden, erst nach Beendigung dieser Ereignisse teilweise oder vollständig explodieren.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch radioaktive Strahlung?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was zählt als Innere Unruhen und sind Plünderungsschäden mit versichert?
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes die öffentliche Ruhe und Ordnung störend in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Solche Schäden sind nicht versichert; dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen im unmittelbaren Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023