In der Hausratversicherung der Barmenia sind bestimmte Sachen ausdrücklich nicht als Hausrat versichert – dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie separat versicherte Sachen und elektronisch gespeicherte Daten und Programme. So wird klar abgegrenzt, was vom Versicherungsschutz ausgenommen bleibt.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind gesondert als Hausrat genannt.
- Sachen, die vom Gebäudeeigentümer eingebracht wurden oder in sein Eigentum übergegangen sind und für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger – unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht – sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht gesondert als Hausrat genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht gesondert als Hausrat genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden, es sei denn, Sie haben ihnen diese Sachen überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat gehören. Dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge, Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge. Auch der Hausrat von Mietern und Untermietern, separat versicherte Sachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind mein Auto und mein Anhänger über die Hausratversicherung geschützt?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat – unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht. Auch Teile und Zubehör sind nicht versichert, soweit sie nicht gesondert als Hausrat genannt sind.
Ist der Hausrat meines Untermieters mitversichert?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden, gehört grundsätzlich nicht zum versicherten Hausrat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie ihnen diese Sachen überlassen haben.
Sind Schmuck oder Kunstgegenstände versichert, wenn ich dafür schon eine eigene Versicherung habe?
Nein. Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Sind meine gespeicherten Daten und Programme mitversichert?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023