Wann die Barmenia in der Hausratversicherung nicht zahlt, hängt davon ab, wie ein Schaden entstanden ist und wie sich der Versicherungsnehmer nach dem Schaden verhält. Wer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, verliert den Entschädigungsanspruch; bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Auch arglistige Täuschung über Grund oder Höhe der Entschädigung führt dazu, dass keine Leistung erbracht wird.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Wurde die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
- Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wurde die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, gelten die Voraussetzungen des ersten Satzes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, bekommt vom Versicherer keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden, wobei die Höhe der Kürzung davon abhängt, wie schwer das Verschulden wiegt. Zusätzlich entfällt die Leistung vollständig, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über den Grund oder die Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Strafbefehl gilt in diesen Fällen als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist der Vorsatz in einem Strafurteil oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, gilt er als bewiesen.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Wie stark gekürzt wird, richtet sich nach der Schwere des Verschuldens.
Welche Folgen hat es, wenn ich den Versicherer täusche?
Wenn Sie den Versicherer arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, ist er von der Entschädigungspflicht frei. Eine in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges festgestellte Täuschung gilt als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023