Bei der Barmenia Hausratversicherung ist der einfache Fahrraddiebstahl nur dann mitversichert, wenn dies gesondert vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Versichert sind auch Pedelecs bis 25 km/h und mit Anfahrhilfe bis 6 km/h, während schnellere Elektrofahrräder ausgeschlossen bleiben. Wer sein Rad nicht nutzt, muss es mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern und Kaufbeleg samt Rahmennummer aufbewahren, sonst ist die Entschädigung auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Fahrrädern besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
Wir leisten Entschädigung im Umfang der nachstehenden Regelungen auch dann, wenn kein versichertes Ereignis eingetreten ist, sondern nur ein "einfacher Diebstahl" vorliegt.
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch einfachen Diebstahl.
Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen. Nicht versichert sind Elektrofahrräder, bei denen die vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen überschritten werden.
Lose mit dem Fahrrad verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet worden sind.
Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
Besondere Obliegenheiten vor Eintritt eines Schadensfalles
Sie müssen das Fahrrad jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Besondere Obliegenheit im Schadensfall
Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Typbezeichnung/Modell und die Rahmennummer) der versicherten Fahrräder belegen, zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. Andernfalls ist die Entschädigung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für den einfachen Diebstahl des Fahrrades im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der einfache Fahrraddiebstahl ist nur dann mitversichert, wenn er ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein festgehalten wurde. Auch Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Anfahrhilfe bis 6 km/h zählen als versicherte Fahrräder, schnellere Elektrofahrräder dagegen nicht. Wer sein Rad gerade nicht fährt, muss es mit einem eigenständigen Schloss sichern und sollte Kaufbeleg samt Angaben wie Hersteller und Rahmennummer aufbewahren. Fehlen diese Nachweise und lassen sie sich auch nicht anders belegen, ist die Entschädigung auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Sind E-Bikes beim einfachen Fahrraddiebstahl mitversichert?
Versichert sind Pedelecs, die nur mit Treten eine Unterstützung bis maximal 25 km/h erhalten und eine Anfahrhilfe bis 6 km/h haben dürfen. Elektrofahrräder, die diese Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten, sind nicht versichert.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern, damit der Schutz gilt?
Wenn Sie das Fahrrad nicht zur Fortbewegung nutzen, müssen Sie es durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern. Dauerhaft am Rad befestigte Sicherungen wie Rahmenschlösser gelten dabei nicht als eigenständige Schlösser.
Was passiert, wenn ich keinen Kaufbeleg für das gestohlene Fahrrad habe?
Ohne Kaufbeleg oder andere geeignete Unterlagen können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale des Rades anderweitig nachweisen. Gelingt das nicht, ist die Entschädigung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung beim einfachen Fahrraddiebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein für den einfachen Diebstahl des Fahrrades dokumentierte Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023