In der Hausratversicherung der Barmenia gilt als Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verlässt und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann – und die Definitionen reichen von Blitzschlag und Überspannung durch Blitz über Explosion und Implosion bis zum Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Er wird verursacht durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Seng- und Schmorschäden
Nutzwärmeschäden
Dies sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erklärt, was unter den einzelnen versicherten Gefahren zu verstehen ist. Ein Brand ist ein unkontrolliertes Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann; daneben werden Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Implosion jeweils genau definiert. Ebenso zählen der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges samt Teilen und Ladung dazu. Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden entstehen, wenn versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt sind.
Häufige Fragen
Wann liegt versicherungstechnisch ein Brand vor?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das gilt, wenn zusätzlich auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Blitzeinschlag zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zudem gilt Überspannung durch Blitz als Schaden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität.
Wann gilt das Bersten eines Behälters als Explosion?
Bei einem Behälter muss die Wandung so weit zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innen und außen stattfindet. Wird die Explosion im Innern durch eine chemische Reaktion ausgelöst, ist ein Zerreißen der Wandung nicht erforderlich.
Was sind Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden?
Das sind Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Das gilt auch für Sachen, in oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023