Wer im Rahmen der Barmenia Hausratversicherung als Repräsentant handelt, dessen Kenntnis und Verhalten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet – entscheidend ist, ob jemand befugt ist, in der Risikoverwaltung selbstständig und in nicht ganz unbedeutendem Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln.
Was bedeutet das konkret?
Ein Repräsentant handelt in bestimmten Angelegenheiten selbstständig für den Versicherungsnehmer. Was diese Person weiß und wie sie sich verhält, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Als Repräsentant gilt, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang eigenständig für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Häufige Fragen
Wer gilt als Repräsentant im Sinne dieser Bedingungen?
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Muss ich für das Verhalten meines Repräsentanten einstehen?
Ja, Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten für mich?
Ja, sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten Ihrer Repräsentanten werden Ihnen zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023