Bei der Barmenia Hausratversicherung zählen zu den Wertsachen unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie Sachen aus Gold, Platin und Silber, aber auch Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten. Für sie gilt je Versicherungsfall eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme, außerhalb eines Wertschutzschranks kommen zusätzliche Einzelgrenzen für Bargeld, Urkunden, Schmuck und Bankschließfächer hinzu.
Wertsachen
Zu den versicherten Wertsachen gehören:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht bereits zuvor genannte Sachen aus Silber
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 20 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Entschädigungsgrenze ist zugleich die Obergrenze, bis zu der Wertsachen insgesamt entschädigt werden.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten – im Rahmen der Leistungsobergrenze in Höhe von 20 % der Versicherungssumme – folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- 1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 3.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 25.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- 5 % der Versicherungssumme insgesamt für Sachen in Bankschließfächern
Was bedeutet das konkret?
Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Gold- und Platinsachen sowie Pelze, hochwertige Teppiche, Kunstgegenstände, Silbersachen und über 100 Jahre alte Antiquitäten ohne Möbel. Ein Wertschutzschrank ist ein anerkanntes Sicherheitsbehältnis, das freistehend mindestens 200 kg wiegen oder sonst fest verankert sein muss. Insgesamt sind Wertsachen bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Werden sie außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks aufbewahrt, gelten innerhalb dieser Grenze zusätzliche Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden, Schmuck und Bankschließfächer.
Häufige Fragen
Was zählt in der Hausratversicherung als Wertsache?
Dazu gehören Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Silbersachen sowie Antiquitäten über 100 Jahre, aber ohne Möbelstücke.
Wann gilt ein Behältnis als Wertschutzschrank?
Wenn es von der VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle anerkannt ist. Freistehende Modelle müssen mindestens 200 kg wiegen, leichtere müssen fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen entschädigt?
Je Versicherungsfall bis 20 % der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies ist zugleich die Gesamtobergrenze für Wertsachen.
Welche Grenzen gelten für Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks?
Innerhalb der 20-Prozent-Grenze gelten je Versicherungsfall 1.500 EUR für Bargeld und geladene Geldbeträge, 3.000 EUR für Urkunden und Wertpapiere, 25.000 EUR für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Gold- und Platinsachen und 5 % der Versicherungssumme für Sachen in Bankschließfächern.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023