Bei der Barmenia Hausratversicherung kann der Versicherungsnehmer einen Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten – des Versicherten – abschließen; die Rechte aus dem Vertrag stehen dabei allein dem Versicherungsnehmer zu, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. Geklärt wird außerdem, wann der Versicherer vor der Auszahlung die Zustimmung des Versicherten verlangen kann und in welchen Fällen dessen Kenntnis und Verhalten zu berücksichtigen sind.
Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen zu und nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Vor der Zahlung der Entschädigung an Sie können wir den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, werden bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten berücksichtigt. Umfasst der Vertrag sowohl Ihre Interessen als auch die des Versicherten, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder wenn es ihm nicht möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abgeschlossen, bleiben die Rechte aus dem Vertrag beim Versicherungsnehmer – auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Für die Auszahlung kann der Versicherer einen Nachweis über die Zustimmung des Versicherten verlangen, und der Versicherte kann die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers fordern. Ob die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten mitzählen, hängt davon ab, ob dieser als Repräsentant gilt und wie der Vertrag zustande gekommen ist.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einem Vertrag ausüben, der für einen Dritten abgeschlossen wurde?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht allein dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten – auch dann nicht, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Auszahlung der Entschädigung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Vor der Auszahlung an den Versicherungsnehmer kann der Versicherer zudem einen Nachweis über die Zustimmung des Versicherten fordern.
Wann wird die Kenntnis des Versicherten berücksichtigt?
Die Kenntnis des Versicherten zählt nicht, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sie zählt dagegen, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherten zurechnen lassen?
Umfasst der Vertrag sowohl die Interessen des Versicherungsnehmers als auch die des Versicherten, muss sich der Versicherungsnehmer für sein eigenes Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte sein Repräsentant ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023