Wenn die Barmenia in der Hausratversicherung einen Schaden ersetzt, geht ein Ersatzanspruch, der Ihnen gegen einen Dritten zusteht, in Höhe der Zahlung auf den Versicherer über – und Sie müssen diesen Anspruch fristgerecht wahren und bei der Durchsetzung mitwirken. Bei Personen aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft gilt der Übergang nur bei vorsätzlicher Schadenverursachung; verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflichten, kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Der Übergang darf nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Versicherer den Übergang nicht geltend machen. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer haben Sie bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer Ihren Schaden bezahlt, übernimmt er in gleicher Höhe Ihren Anspruch gegenüber einem Dritten, der den Schaden verursacht hat. Bei Personen aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft macht der Versicherer diesen Übergang nur geltend, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Sie müssen Ihre Ersatzansprüche form- und fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mithelfen. Tun Sie das nicht, kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schädiger, wenn der Versicherer zahlt?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf dabei nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegenüber Familienangehörigen im selben Haushalt?
Nein. Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Versicherer den Übergang nicht geltend machen. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zu dessen Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren. Nach Übergang des Anspruchs auf den Versicherer müssen Sie bei der Durchsetzung soweit erforderlich mitwirken.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Pflichten verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023